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Psychotherapie

Das Österreichische Psychotherapiegesetz definiert Psychotherapie wie folgt:

§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.

Das bedeutet im einzelnen:
Um Psychotherapie in Österreich ausüben zu können, muss man eine Ausbildung absolvieren, die im Gesetz genau geregelt ist.
Psychotherapie ist eine Behandlungsmethode, die umfassend ist - also den Menschen in seinem gesamten Kontext betrachtet. Dies betrifft die Biographie, die momentane Lebenssituation, das nahe und weitere Umfeld und auch die Gesellschaft, in der der Mensch sich befindet. Dementsprechend ist das Ziel einer psychotherapeutischen Behandlung auch umfassend und nicht nur auf ein einzelnes Symptom bezogen.

Für mich persönlich steht der Mensch mit seinen Schwierigkeiten, Anliegen, persönlichen Eigenheiten und Nöten im Vordergrund. Gemeinsam entscheiden wir, welche der vielen zur Verfügung stehenden Methoden wir als hilfreich erachten. Methoden